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Arbeiten aus dem Ausland: was Sie vorher klären sollten
Zuletzt aktualisiert: · Von Homvoya
Kurz gesagt
Wer vorübergehend aus dem Ausland arbeiten möchte, braucht zuerst die Zustimmung des Arbeitgebers. Danach sind drei Fragen zu klären: Wo werden Steuern fällig? Welches Sozialversicherungsrecht gilt – in Europa nachgewiesen mit der A1-Bescheinigung? Und welche Datenschutz- und IT-Regeln gelten unterwegs? Eine deutsche IP-Adresse ändert an keiner dieser Fragen etwas.
Darf ich ohne Erlaubnis aus dem Ausland arbeiten?
Nein. Ein allgemeines Recht, vom Ausland aus zu arbeiten, gibt es in Deutschland nicht. Wo Sie arbeiten, regeln Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag – und wo dort nichts steht, bestimmt es der Arbeitgeber. Auch eine Homeoffice-Regelung erlaubt nicht automatisch Arbeit im Ausland. Holen Sie die Zustimmung vor der Reise ein.
Grundlage ist das Weisungsrecht nach § 106 Gewerbeordnung: Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeit nach billigem Ermessen bestimmen, soweit Vertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz nichts anderes festlegen. Manche Unternehmen regeln Auslandsarbeit in eigenen Richtlinien, etwa mit erlaubten Ländern und einer Höchstdauer.
Workation bedeutet: Sie arbeiten für begrenzte Zeit von einem Reiseort aus, oft verbunden mit Urlaub. Die Arbeitstage bleiben normale Arbeit – nur an einem anderen Ort.
Wo zahle ich Steuern, wenn ich im Ausland arbeite?
Das hängt vom Zielland, von der Dauer und davon ab, wer Ihr Gehalt zahlt. Einkommen aus Arbeit im Ausland kann auch dort besteuert werden. Doppelbesteuerungsabkommen legen fest, welcher Staat besteuern darf, und verhindern meist, dass Sie doppelt zahlen. Eine pauschale Zahl steuerfreier Tage, die für alle Länder gilt, gibt es nicht.
Ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten darüber, welcher Staat welches Einkommen besteuern darf. Laut dem EU-Portal „Ihr Europa“ bestehen zwischen den meisten Ländern solche Abkommen. Je nach Abkommen wird die im Arbeitsland gezahlte Steuer angerechnet, oder das Einkommen ist im Wohnsitzland steuerfrei.
Die 183-Tage-Regel wird oft missverstanden
Viele Abkommen enthalten eine sogenannte 183-Tage-Regel. Sie ist keine Freigrenze, unter der Arbeit im Ausland immer nur in Deutschland versteuert wird. Sie gilt nur zusammen mit weiteren Bedingungen – „Ihr Europa“ nennt etwa, dass Sie weniger als sechs Monate im Jahr im Ausland sind und Ihr Gehalt direkt vom Arbeitgeber im Heimatland kommt, nicht von einer Niederlassung im Arbeitsland. Wie die Tage gezählt werden, regelt jedes Abkommen selbst.
Auch für Ihren Arbeitgeber kann Auslandsarbeit steuerliche Fragen aufwerfen, etwa ob im anderen Land eine sogenannte Betriebsstätte entsteht.
Was ist die A1-Bescheinigung und wann brauche ich sie?
Die A1-Bescheinigung ist ein Nachweis darüber, welches Sozialversicherungsrecht gilt, wenn Sie in einem anderen EU-Staat, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeiten. Sie bestätigt zum Beispiel, dass Sie weiter nach deutschem Recht versichert sind. Für Beschäftigte beantragt sie in der Regel der Arbeitgeber, seit 2025 nur noch elektronisch.
Grundsätzlich sind Sie in dem Land sozialversichert, in dem Sie arbeiten. Arbeiten Sie vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber im Ausland, kann aber eine Entsendung vorliegen: Dann bleiben Sie in der deutschen Sozialversicherung. Innerhalb der EU ist eine Entsendung laut Deutscher Rentenversicherung auf 24 Monate begrenzt.
Den Antrag stellt der Arbeitgeber elektronisch, etwa über seine Entgeltabrechnung. Bei gesetzlich Krankenversicherten stellt die Krankenkasse die Bescheinigung aus. Einzelheiten stehen in den Antworten der Deutschen Rentenversicherung zur A1-Bescheinigung.
Arbeit außerhalb von EU, EWR und Schweiz
Mit manchen Staaten, etwa den USA, hat Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen; dafür gibt es eigene Entsendebescheinigungen statt der A1. Ohne Abkommen kann es passieren, dass Sie sowohl im Ausland als auch in Deutschland versicherungspflichtig sind.
Bin ich im Ausland kranken- und unfallversichert?
Das hängt davon ab, welches Sozialversicherungsrecht während Ihres Aufenthalts gilt und wo Sie sind. Auch wenn Ihr Schutz grundsätzlich weiterbesteht, können Leistungen und Abrechnung im Zielland anders sein als zu Hause. Klären Sie deshalb vor der Reise mit Krankenkasse, Versicherung und Arbeitgeber, was im Zielland gilt und was nicht.
- Krankenkasse oder private Krankenversicherung: Welcher Schutz gilt im Zielland, und ist eine zusätzliche Auslandsreise-Krankenversicherung sinnvoll?
- Reiseversicherung: Deckt die Police auch Aufenthalte, bei denen Sie arbeiten?
- Arbeitgeber: Gibt es eine Dienstreise- oder Auslandsversicherung, die Ihre Workation abdeckt?
Welche Datenschutz- und IT-Regeln gelten unterwegs?
Die Regeln Ihres Arbeitgebers gelten auch im Ausland. Datenschutz- und IT-Richtlinien legen zum Beispiel fest, aus welchen Ländern Sie auf Firmendaten zugreifen dürfen, ob ein Firmen-VPN Pflicht ist und welche Geräte und Netze erlaubt sind. Klären Sie das vor der Reise mit der IT-Abteilung, nicht erst am Zielort.
- Dürfen Sie aus dem Zielland auf Firmen- und Kundendaten zugreifen?
- Ist ein Firmen-VPN Pflicht, und welche Geräte sind erlaubt?
- Was gilt für öffentliche WLANs und vertrauliche Gespräche unterwegs?
- Was tun Sie bei Verlust oder Diebstahl eines Geräts?
- Schränkt das Zielland VPN-Verbindungen ein? Manche Länder tun das.
Ändert eine deutsche IP-Adresse etwas daran, wo ich arbeite?
Nein. Eine Heim-IP ändert nur, welche IP-Adresse Websites sehen – nicht, wo Sie sich aufhalten und arbeiten. Sie ist kein Weg um Arbeitgeberregeln, Steuer- oder Sozialversicherungspflichten herum. Sprechen Sie Ihren Arbeitsort offen mit Ihrem Arbeitgeber ab, statt ihn zu verschweigen. Erst danach stellt sich die Frage nach der passenden Technik.
Die IP-Adresse ist zudem nur ein Standortsignal unter mehreren: Geräte verraten ihren Standort auch über WLAN-Ortung, Zeitzone oder GPS. Homvoya kann und soll das nicht verbergen – mehr im Ratgeber was eine Heim-IP-Adresse kann und was nicht.
Wofür Homvoya nach der Zustimmung nützlich sein kann
Hat Ihr Arbeitgeber zugestimmt, kann das Homvoya Set helfen: Die Heim-Box hängt an Ihrem Router zu Hause, die Reise-Box nehmen Sie mit, und Ihre Geräte nutzen über einen verschlüsselten Tunnel Ihren Heimanschluss.
- NAS, Drucker und andere Geräte im Heimnetz erreichen Sie wie zu Hause.
- Dienste, die ausländische IP-Adressen sperren oder zusätzlich prüfen, sehen Ihre Heim-IP. Klären Sie mit Ihrer IT, ob das für Firmendienste passt – sie sollte Ihren Aufenthaltsort trotzdem kennen.
- In Hotel- und Café-WLANs läuft Ihr Datenverkehr verschlüsselt nach Hause.
- Auf Ihren Geräten wird nichts installiert, auch nicht auf dem Firmenlaptop.
Die Grenzen: Ob Ihr Firmen-VPN über Homvoya läuft, haben wir noch nicht getestet. Das Tempo hängt vom Upload zu Hause ab – mehr dazu im Ratgeber Upload-Geschwindigkeit für Videocalls. Fällt das Internet zu Hause aus, funktioniert Homvoya nicht. Ob Ihr Anschluss passt, zeigt der Kompatibilitäts-Check.
Was muss ich vor der Workation mit wem klären?
Klären Sie vor der Buchung fünf Punkte: die Erlaubnis Ihres Arbeitgebers, die Steuerfolgen, die Sozialversicherung, den Kranken- und Unfallschutz sowie die IT- und Datenschutzregeln. Dazu kommt, ob Sie im Zielland überhaupt arbeiten dürfen. Lassen Sie sich Absprachen schriftlich geben. Die Tabelle zeigt, wer für welche Frage zuständig ist.
| Frage | Mit wem | Ergebnis |
|---|---|---|
| Darf ich aus dem Ausland arbeiten? Wo, wie lange? | Arbeitgeber, Personalabteilung, ggf. Betriebsrat | Schriftliche Zustimmung mit Land und Zeitraum |
| Wo werden Steuern fällig? | Finanzamt oder Steuerberatung, Lohnabrechnung | Antwort für Zielland und Aufenthaltsdauer |
| Welches Sozialversicherungsrecht gilt? | Arbeitgeber, Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung | A1-Bescheinigung (EU, EWR, Schweiz) oder Entsendebescheinigung nach Abkommen |
| Bin ich kranken- und unfallversichert? | Krankenkasse oder Versicherung, Arbeitgeber | Bestätigter Schutz im Zielland |
| Darf ich von dort auf Firmendaten zugreifen? | IT-Abteilung, Datenschutzbeauftragte | Freigabe, Regeln für VPN und Geräte |
| Darf ich im Zielland arbeiten? | Botschaft oder Konsulat des Ziellands | Klarheit über Visum oder Aufenthaltsrecht |
Häufige Fragen
Habe ich ein Recht auf Homeoffice im Ausland?
Nein, einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Es kommt auf Ihren Arbeitsvertrag, eine Betriebs- oder Tarifvereinbarung oder die Zustimmung Ihres Arbeitgebers an.
Wie lange darf ich im Ausland arbeiten, ohne dort Steuern zu zahlen?
Eine feste Grenze für alle Länder gibt es nicht. Viele Doppelbesteuerungsabkommen enthalten eine 183-Tage-Regel, die aber nur zusammen mit weiteren Bedingungen gilt. Klären Sie Ihren Fall mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.
Brauche ich für eine Workation in der EU eine A1-Bescheinigung?
Wer in einem anderen EU-Staat, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz arbeitet, sollte mit der A1-Bescheinigung nachweisen können, welches Sozialversicherungsrecht gilt. Für Beschäftigte beantragt sie der Arbeitgeber elektronisch.
Ändert eine deutsche IP-Adresse, wo ich steuerlich arbeite?
Nein. Für Steuern, Sozialversicherung und Arbeitsrecht zählt, wo Sie sich tatsächlich aufhalten und arbeiten. Eine Heim-IP ersetzt keine Absprache mit Ihrem Arbeitgeber.
Quellen
- § 106 Gewerbeordnung – Weisungsrecht des Arbeitgebers – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de), abgerufen am 28. Oktober 2026
- Doppelbesteuerung – Ihr Europa – Europäische Union, abgerufen am 28. Oktober 2026
- Arbeiten im Ausland – Deutsche Rentenversicherung, abgerufen am 28. Oktober 2026
- A1-Bescheinigung – Arbeiten im EU-Ausland – Deutsche Rentenversicherung, abgerufen am 28. Oktober 2026