Entwurf – noch nicht geprüft
Mediathek & Streaming im Urlaub: was im Ausland geht
Zuletzt aktualisiert: · Von Homvoya
Kurz gesagt
Im Ausland sind manche Sendungen in Mediatheken gesperrt, weil Sender die Rechte oft nur für Deutschland besitzen. Bezahlte Streaming-Abos müssen Sie laut EU-Verordnung bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land wie zu Hause nutzen können. Für kostenlose Angebote wie die Mediatheken von ARD und ZDF gilt das nur freiwillig. Außerhalb der EU greift die Regel nicht.
Warum sind Sendungen im Ausland gesperrt?
Weil Sender und Streaming-Dienste die Rechte an Filmen, Serien und Sport oft nur für bestimmte Länder erwerben. Um diese Lizenzen einzuhalten, sperren sie Inhalte für Zugriffe von außerhalb. Das nennt man Geoblocking. Welche Sendung betroffen ist, hängt vom einzelnen Vertrag ab. Ein Login ändert daran nach Angaben der ARD nichts.
Geoblocking bedeutet, dass ein Dienst den Zugriff je nach dem Land sperrt, aus dem eine Verbindung kommt. Meist erkennt er das Land an der IP-Adresse. Auch die EU beschreibt in der Portabilitätsverordnung, dass Anbieter wegen ihrer Lizenzverträge Zugriffe über IP-Adressen außerhalb des Lizenzgebiets unterbinden (Erwägungsgrund 10).
Die ARD erklärt in ihrer Hilfe zum Abruf von Sendungen im Ausland, dass viele Sendungen Koproduktionen sind. Produktionsfirmen und Rechteinhaber behalten sich die Auslandsrechte oft vor, um sie selbst weiterzuverkaufen. Das betrifft Sport ebenso wie Filme und Serien. Weil sich die ARD auf den deutschen Markt beschränkt, kann es im Ausland Einschränkungen geben.
Beim ZDF ist es ähnlich: Den Livestream rund um die Uhr bietet das ZDF laut seinen Fragen und Antworten zum Streaming wegen der Rechtelage nur in Deutschland an. Livestreams einzelner Sendungen sind dagegen weltweit abrufbar.
Was regelt die EU-Portabilitätsverordnung?
Die Verordnung (EU) 2017/1128 gilt seit 2018. Sie verpflichtet Anbieter bezahlter Online-Inhaltedienste, Ihnen den Dienst bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Land so bereitzustellen wie zu Hause: mit denselben Inhalten, auf denselben Gerätearten und ohne Zusatzkosten. Kostenlose Dienste können freiwillig mitmachen, müssen es aber nicht.
Portabilität bedeutet hier: Sie nehmen Ihr bestehendes Abo auf Reisen mit. Die Verordnung (EU) 2017/1128 gilt für Abonnenten mit tatsächlichem und dauerhaftem Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat, die sich zeitlich begrenzt in einem anderen aufhalten. Eine feste Höchstdauer nennt sie nicht. Vertragsklauseln, die die Portabilität auf einen bestimmten Zeitraum beschränken, sind nicht durchsetzbar (Art. 7).
| Frage | Bezahlte Dienste (Abo) | Kostenlose Dienste |
|---|---|---|
| Muss der Dienst im EU-Ausland funktionieren? | Ja, bei vorübergehendem Aufenthalt (Art. 3) | Nein, nur freiwillig (Art. 6) |
| Dieselben Inhalte wie zu Hause? | Ja, auch dieselben Gerätearten und Nutzerzahl | Nur, wenn der Anbieter mitmacht |
| Zusatzkosten für die Nutzung im EU-Ausland? | Nicht erlaubt (Art. 3 Abs. 2) | – |
| Prüfung des Wohnsitzlandes? | Bei Abschluss und Verlängerung, höchstens zwei Nachweise (Art. 5) | Pflicht, wenn der Anbieter mitmacht |
| Länder außerhalb der EU? | Nicht erfasst | Nicht erfasst |
| Dauerhafter Umzug ins Ausland? | Nicht erfasst | Nicht erfasst |
Die gleiche Bildqualität wie zu Hause muss der Anbieter nicht garantieren, er darf sie aber nicht absichtlich verringern (Art. 3 Abs. 3). Als Nachweis für Ihr Wohnsitzland kann er zum Beispiel Zahlungsdaten oder einen Ausweis heranziehen. Die IP-Adresse darf er nur zusätzlich zu einem anderen Nachweis nutzen. So erklärt es auch das EU-Portal Your Europe.
Gilt das auch für die Mediatheken von ARD und ZDF?
Nicht automatisch. Die Mediatheken nutzen Sie ohne eigenes Abo, und der Rundfunkbeitrag zählt laut Verordnung nicht als Zahlung für einen Online-Dienst. Für ARD und ZDF ist die Portabilität deshalb keine Pflicht. Die ARD erklärt, dass manche Inhalte wegen geografisch begrenzter Lizenzen im Ausland gesperrt sein können und ein Login daran nichts ändert.
Die Verordnung stellt klar, dass die Pflichtabgabe für den öffentlichen Rundfunk nicht als Zahlung eines Geldbetrags für einen Online-Inhaltedienst gilt (Erwägungsgrund 18). Die Mediatheken fallen damit unter die Regel für kostenlose Dienste, die sich freiwillig anschließen können.
In der Praxis laufen viele Sendungen auch im Urlaub, andere nicht. Die ARD unterscheidet in ihrer Hilfe nicht zwischen EU- und anderen Ländern, sondern spricht allgemein vom Ausland. So können Sie vorgehen:
- Schauen Sie vor der Reise in die Hilfe des Senders, was im Ausland abrufbar ist.
- Beim ZDF finden Sie Livestreams, die auch im Ausland laufen, unter der Überschrift „Auslandsstreams“.
- Bei Fragen zu einer einzelnen Sendung verweist die ARD an den ausstrahlenden Sender.
Was gilt für bezahlte Streaming-Abos auf Reisen?
In der EU müssen bezahlte Abos für Filme, Serien, Sport, Musik, E-Books oder Spiele bei einem vorübergehenden Aufenthalt wie zu Hause funktionieren, ohne Aufpreis. Außerhalb der EU gilt diese Pflicht nicht. Dort entscheiden der Anbieter, seine Lizenzen und seine Nutzungsbedingungen, was Sie sehen können. Prüfen Sie das vor der Reise.
Damit die Portabilität greift, muss der Anbieter Ihr Wohnsitzland kennen. Er prüft es beim Abschluss und bei der Verlängerung des Abos. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, fällt nicht mehr unter die Regel, denn sie gilt nur für vorübergehende Aufenthalte.
- Lesen Sie in der Hilfe und den Nutzungsbedingungen Ihres Anbieters nach, was im Ausland gilt.
- Laden Sie Filme und Folgen vorab herunter, wenn Ihr Anbieter Downloads erlaubt. Das schont auch Ihr Datenvolumen.
- Streaming über Mobilfunk verbraucht viele Daten. Außerhalb der EU können Roaming-Kosten hoch sein.
Hilft eine Heim-IP beim Streaming im Urlaub?
Mit einer Heim-IP geht Ihre Verbindung über Ihren Anschluss zu Hause ins Internet, und Dienste sehen die IP-Adresse Ihres Heimanschlusses. Ob ein Dienst Inhalte deshalb abspielt, entscheidet er selbst. Er kann weitere Merkmale prüfen und hat eigene Nutzungsbedingungen. Eine Garantie, dass ein bestimmter Dienst funktioniert, gibt es nicht.
So arbeitet zum Beispiel das Homvoya Set: Die Heim-Box hängt an Ihrem Router zu Hause, die Reise-Box nehmen Sie mit. Geräte im WLAN der Reise-Box nutzen über einen verschlüsselten Tunnel Ihre Heimverbindung. Wie das technisch funktioniert und welche Alternativen es gibt, erklärt der Ratgeber zur Heim-IP im Ausland.
Diese Grenzen sollten Sie kennen:
- Die IP-Adresse ist nur ein Signal. GPS, WLAN-Ortung, die Zeitzone Ihres Geräts und die eigenen Prüfungen eines Dienstes bleiben unverändert.
- Der Upload Ihres Heimanschlusses ist die Obergrenze. Wir empfehlen mindestens 10 Mbit/s, für Streaming in hoher Qualität brauchen Sie mehr. Ob Ihr Anschluss passt, zeigt der Kompatibilitätscheck; Hintergründe stehen im Ratgeber Upload-Geschwindigkeit für unterwegs.
- Fällt das Internet zu Hause aus, funktioniert die Verbindung nicht.
- Einige Länder schränken VPN-Verbindungen ein oder verbieten sie. Informieren Sie sich vor der Reise über die Regeln vor Ort.
Brauchen Sie unterwegs vor allem eine verschlüsselte Verbindung im Hotel-WLAN, reicht oft eine VPN-App. Sie zeigt allerdings die IP eines Rechenzentrums, nicht Ihre eigene. Hat Ihr Anschluss eine öffentliche IPv4-Adresse und haben Sie etwas Technikwissen, kann auch ein selbst eingerichtetes VPN genügen. Der Vergleich FRITZ!Box-VPN oder fertiges Set hilft bei der Entscheidung.
Häufige Fragen
Kann ich die ARD Mediathek im Ausland schauen?
Viele Sendungen ja, manche nicht. Die ARD erklärt, dass Inhalte im Ausland gesperrt sein können, wenn Rechteinhaber die Auslandsrechte behalten haben, etwa bei Sport, Filmen und Serien.
Warum ist der ZDF-Livestream im Ausland gesperrt?
Laut ZDF kann der Livestream rund um die Uhr wegen der Rechtelage nur in Deutschland angeboten werden. Livestreams einzelner Sendungen sind dagegen weltweit abrufbar.
Gilt die EU-Portabilitätsverordnung für die Mediatheken von ARD und ZDF?
Nicht verpflichtend. Die Pflicht gilt nur für bezahlte Dienste, und der Rundfunkbeitrag zählt dabei nicht als Zahlung. Kostenlose Angebote können sich freiwillig anschließen.
Funktioniert mein Streaming-Abo außerhalb der EU?
Die EU-Verordnung gilt dort nicht. Was Sie sehen können, hängt vom Anbieter, seinen Lizenzen und seinen Nutzungsbedingungen ab.
Garantiert eine deutsche IP-Adresse, dass Streaming im Ausland funktioniert?
Nein. Dienste können weitere Merkmale prüfen und haben eigene Nutzungsbedingungen. Prüfen Sie diese vor der Reise.
Quellen
- Verordnung (EU) 2017/1128 zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten im Binnenmarkt – EUR-Lex – Amtsblatt der Europäischen Union, abgerufen am 28. Oktober 2026
- Zugang zu Online-Inhalten im Ausland – Your Europe (Europäische Union), abgerufen am 28. Oktober 2026
- Abruf von Sendungen im Ausland – ARD Hilfe, abgerufen am 28. Oktober 2026
- Häufige Fragen und Antworten zum Streamen im ZDF – ZDF, abgerufen am 28. Oktober 2026